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33 · Liquidität aus der eigenen Immobilie im Alter

*Wie ältere Eigentümer (ab ~65) Kapital aus ihrem Mallorca-Objekt freisetzen, ohne dafür zwingend das Wohnen aufgeben zu müssen — über die Umkehrhypothek, den Verkauf des bloßen Eigentums oder eine Leibrenten-Lösung. Aus Käufersicht erklärt: was hinter jedem Modell steckt und wo die Fallen liegen.*

Legende: ✅ gesichert · 🟡 anbieter-/einzelfallabhängig · 🔴 unbelegt. Keine Steuerberatung. Querverweis: 17 (Nießbrauch) · 31 (Gewinnsteuer).

Hipoteca inversa (Umkehrhypothek) ✅#

Im Kern ist das ein Hypothekenkredit, bei dem die eigene Immobilie als Sicherheit dient — mit dem entscheidenden Unterschied, dass nichts verkauft wird: Der Eigentümer bleibt Eigentümer, wohnt unverändert weiter und bekommt im Gegenzug Geld ausgezahlt — als Monatsrente, als Einmalbetrag oder als Mischung aus beidem. Zurückzuzahlen ist der Kredit erst mit dem Tod: Dann übernehmen die Erben (typischerweise mit rund ~12 Monaten Frist) und tilgen entweder oder verkaufen. Wichtig für die Familie: Der Rückgriff ist auf den Nachlasswert begrenzt — das übrige Erbe bleibt geschützt.

  • Rechtsgrundlage: Ley 41/2007 (Disp. adic. 1ª) ergänzt durch Ley 1/2013; vor der

Unterschrift ist eine unabhängige Pflichtberatung vorgeschrieben. 🔴 Eine eigene „RD 1090/2025"-Neuregulierung ließ sich nicht belegen → vor jedem Zitat erst verifizieren.

  • Voraussetzung: ≥ 65 Jahre — alternativ eine Behinderung von ≥ 33 % bzw. schwere

Pflegebedürftigkeit. Den größten Hebel bietet das Modell bei der vivienda habitual.

  • Steuer: Die Auszahlungen zählen als Darlehen und nicht als Einkommen, sind also IRPF-frei ✅;

zusätzlich besteht AJD-Befreiung — auch dann, wenn die Erben die Hypothek später löschen lassen.

  • Risiken: Über den Zinseszins (grob 5–7 % 🟡) wächst die Restschuld kontinuierlich an, zehrt am

Erbe und wird durch Nebenkosten zusätzlich belastet.


Verkauf der nuda propiedad mit Nießbrauchsvorbehalt ✅#

Hier wird nur das bloße Eigentum (nuda propiedad) veräußert, während sich der Verkäufer den lebenslangen Nießbrauch vorbehält. Praktisch heißt das: Der Verkäufer bleibt bis zum Tod im Haus wohnen, und der Käufer rückt erst danach ins Volleigentum auf. Bezahlt wird in aller Regel als Einmalkapital — das bringt die höchste Liquidität und ist die gängigste Variante, hat aber den Preis, dass die Immobilie nicht mehr vererbt werden kann.

  • Preisabschlag: Der Wert des Nießbrauchs ergibt sich aus der Formel 89 − Alter (mit einem

Korridor von min. 10 % bis max. 70 %). Beispiel: Mit 65 Jahren entspricht die nuda propiedad damit 76 % des Immobilienwerts.

  • Steuer (Verkäufer): Wer ≥ 65 ist und seine vivienda habitual veräußert, dessen

ganancia patrimonial ist vollständig IRPF-befreit (Art. 33.4.b LIRPF; bestätigt durch DGT V1459-25/2025) ✅. 🟡 Diese Befreiung entfällt jedoch, wenn das Eigentum bereits aufgespalten (desmembrado) ist.


Renta vitalicia inmobiliaria & alquiler vitalicio#

  • renta vitalicia inmobiliaria: Strukturell wie der nuda-propiedad-Verkauf, nur dass die

Gegenleistung keine Einmalsumme ist, sondern eine lebenslange Monatsrente — oft etwa doppelt so hoch wie bei der Umkehrhypothek.

  • alquiler vitalicio / cesión de uso: Ein rein schuldrechtliches Wohn- bzw. Nutzungsrecht

„bis zum Tod" — anders als der Nießbrauch also kein dingliches Recht; der Eigentümer kann hier unter Umständen sogar Volleigentümer bleiben.

Über-65-Reinvestition in eine Leibrente ✅#

Verkauft jemand mit > 65 ein Vermögenselement und steckt den Erlös innerhalb von 6 Monaten in eine renta vitalicia, lässt sich die ganancia von der IRPF befreien — gedeckelt auf 240.000 € (bei nur teilweiser Reinvestition entsprechend anteilig). Besonders interessant ist das für Zweitwohnungen; bei der vivienda habitual ab 65 greift ohnehin schon die vollständige Befreiung.


Anbieter (Spanien, 2025/2026) ✅#

Am Markt aktiv sind Santander/MAPFRE (landesweit), Caser (u. a. über Vittalias), EBN Banco (Inversa Prime), Óptima Mayores (zusammen mit BNI Europe), Caja de Ingenieros und Catalana Occidente; auf Vermittlerseite etwa Renta Mayores und Grupo Retiro. 🔴 Einen Anbieter „Almavida" ließ sich nicht bestätigen (vermutlich eine Verwechslung).


Was das für internationale Mallorca-Eigentümer bedeutet 🟡#

  • Grundsätzlich stehen diese Instrumente auch Ausländern offen — die Anbieter arbeiten landesweit.
  • Der steuerliche Knackpunkt: Sämtliche Über-65-/vivienda-habitual-Befreiungen hängen an einem

Hauptwohnsitz in Spanien. Wer die Immobilie — wie viele internationale Eigentümer — als Ferien- oder Zweitwohnung hält, für den greift die Befreiung in der Regel nicht. Dann wird wie bei einem normalen Verkauf abgerechnet: IRNR (19 %/24 %) plus 3 % retención plus Plusvalía (→ 06 · 31).

  • Unsere Einordnung: Gerade bei Ferienimmobilien ist die Umkehrhypothek oft das

naheliegendere Modell — das Eigentum bleibt erhalten, die Auszahlung ist steuerfrei. Der nuda-propiedad-Verkauf passt seltener. In jedem Fall gilt: Residenzstatus und DBA gehören vorab in eine individuelle Beratung, hier führt kein Weg an einer Einzelprüfung vorbei.


Worauf du achten musst#

  • Als Käufer der nuda propiedad: Du trägst das Langlebigkeitsrisiko — das Volleigentum fällt

dir erst mit dem Tod des Verkäufers zu, bis dahin keine Nutzung, keine Vermietung, und du brauchst einen langen Anlagehorizont. ✅

  • Als Verkäufer: Prüfe die Seriosität des Anbieters (zu Umkehrhypotheken gibt es

ASUFIN-Reklamationen), wäge den Verlust des Erbes ab und behalte Zinsen, Nebenkosten sowie mögliche Familienkonflikte im Blick.


❓ FAQ#

Bleibt mir bei der Umkehrhypothek mein Haus? Ja — Sie bleiben Eigentümer. Fällig wird die Schuld erst nach dem Tod, und die Auszahlungen sind IRPF-frei.

Lässt sich die Immobilie überhaupt noch vererben? Nur bei der Umkehrhypothek — die Erben tilgen oder verkaufen. Bei nuda propiedad bzw. renta vitalicia geht das Eigentum dagegen an den Käufer über.

Ich bin Nicht-Resident mit einer Ferienwohnung — bleibe ich beim nuda-propiedad-Verkauf steuerfrei? Meist nicht: Ohne spanischen Hauptwohnsitz greift die Über-65-Befreiung nicht, es fallen IRNR + 3 % + Plusvalía an.


Quellen (Auswahl)#

  • Ley 41/2007 (BOE-A-2007-21086) · Banco de España (Guía hipoteca inversa) · Art. 33.4.b LIRPF + DGT

V1459-25 · Agencia Tributaria (Reinversión renta vitalicia, mayores 65) · Óptima Mayores (Marktdaten)

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