Vermögensteuer & Solidaritätssteuer auf Mallorca
*Wenn du in der Premium-Klasse kaufst, ist dieses Kapitel entscheidend: Die Balearen gehören hier zu den käuferfreundlicheren Regionen Spaniens — doch bei wirklich großen Vermögen zieht der Staat über eine eigene „Reichensteuer" trotzdem nach. Wer das früh versteht, plant die Erwerbsstruktur richtig.*
Impuesto sobre el Patrimonio — die jährliche Vermögensteuer#
Die Vermögensteuer fällt jedes Jahr auf dein Nettovermögen an. Für dich als Nichtresident ist die gute Nachricht: Besteuert wird ausschließlich Vermögen, das in Spanien liegt — in der Praxis also vor allem deine Immobilie auf Mallorca. Erklärt wird sie über das Modelo 714.
Worauf es auf den Balearen ankommt: der hohe Freibetrag#
🟡 Die Balearen haben den persönlichen Freibetrag (mínimo exento) zum 1.1.2024 von 700.000 € auf 3.000.000 € angehoben. Bis zu dieser Grenze fällt keine regionale Vermögensteuer an. Für den Hauptwohnsitz kommt obendrauf eine Befreiung bis 300.000 €. Oberhalb der Schwelle bewegt sich der balearische Tarif zwischen ~0,20 % und ~3,5 %.
Wichtig für die Praxis — wann du überhaupt eine Erklärung abgeben musst:
- Erklärungspflicht entsteht, sobald tatsächlich Steuer zu zahlen ist, oder
- wenn der Bruttowert deiner Güter und Rechte 2.000.000 € überschreitet — und zwar
unabhängig davon, ob am Ende eine Zahllast bleibt.
Impuesto temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas (ITSGF)#
Über der regionalen Ebene liegt eine staatliche Solidaritätssteuer auf Großvermögen (Modelo 718). Eingeführt wurde sie 2023 und 2025 unbefristet verlängert. Sie greift ab einem Nettovermögen von 3.000.000 €; rechnet man den 700.000-€-Freibetrag ein, beginnt die tatsächliche Belastung effektiv bei rund 4 Mio. €.
Der Zweck dieser Steuer erklärt, warum sie für dich als großer Käufer relevant bleibt, obwohl die Balearen so großzügig sind: Sie soll verhindern, dass die hohen balearischen Freibeträge die Besteuerung bei sehr großen Vermögen vollständig auflösen. Dort, wo die Region nicht zugreift, greift eben der Staat. Auch hier gilt: Nichtresidenten werden auf ihr spanisches Vermögen erfasst.
🟡 Was sich gerade bewegt (2025/2026)#
Die Rechtslage ist in Bewegung — und zwar zu deinen Gunsten:
- Der Tribunal Supremo hat mit den Urteilen vom 29.10. und 03.11.2025 den
Vermögensteuer-„Schild" (escudo fiscal / límite conjunto) auch auf Nichtresidenten erstreckt.
- Eine TEAC-Entscheidung vom 24.09.2025 eröffnet Nicht-EU-Residenten die Möglichkeit,
die regionalen Regeln zu wählen.
Unterm Strich heißt das: eine materielle Verbesserung ab 2026 — die konkrete Umsetzungspraxis der AEAT ist allerdings noch nicht final. Plane also mit Beratung, nicht mit Annahmen. 🟡
❓ Häufige Frage#
Muss ich als ausländischer Käufer auf Mallorca Vermögensteuer zahlen?
Erfasst wird nur Vermögen, das in Spanien liegt. Auf den Balearen schützt dich dabei ein hoher Freibetrag von 3 Mio. € pro Person. Erst darüber — und parallel ab 3 Mio. € über die staatliche Solidaritätssteuer — kann überhaupt eine Steuerlast entstehen.
Quellen (Auswahl)#
- ATIB / Iberley (mínimo exento Baleares 3 Mio. €) · AEAT Modelo 714/718
- Cuatrecasas / Martínez-Cardós (TS-Urteile 2025, escudo fiscal) — Status 🟡