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08 · Vererben & Schenken auf Mallorca: balearisches Foralrecht

*Anders als auf dem spanischen Festland greift auf Mallorca ein eigenständiges Erbrecht. Für dich als Käufer heißt das konkret: ein deutlich kleinerer Pflichtteil, mallorca-typische Werkzeuge wie die definición — und seit 2023 ein Erbgang an Kinder und Ehegatten, der praktisch keine Steuer mehr kostet.*

Worauf es ankommt: Wer eine Immobilie auf Mallorca im Nachlass hat, fällt — sofern balearische vecindad civil vorliegt oder die EU-Erbrechtsverordnung greift — gerade nicht unter das Festland-Erbrecht. Maßgeblich ist die Compilación del Derecho Civil de les Illes Balears. Das verschiebt Pflichtteile, Gestaltungsspielräume und Steuerfolgen spürbar — und zwar zu deinen Gunsten, wenn du es früh einplanst.

Die Rechtsgrundlage: Compilación del Derecho Civil de les Illes Balears (DLeg 79/1990)#

Die Balearen haben ihr eigenes Foral- bzw. Zivil- und Erbrecht (BOIB-i-1990-90001). Der spanische Código Civil kommt hier nur subsidiär zum Zug, also nur dort, wo das Inselrecht schweigt. Strukturell gliedert sich die Compilación in vier Bücher: Libro I = Mallorca, II = Menorca, III = Ibiza/Formentera. Modernisiert wurde das Ganze zuletzt durch die Ley 7/2017 und die Ley 8/2022 — letztere betrifft das Vertragserbrecht und gilt seit dem 17.01.2023.


Legítima (Pflichtteil) auf Mallorca ✅#

belegt — Compilación DLeg 79/1990 (Libro I):

BerechtigtePflichtteilArtikel
Kinder/Abkömmlinge1/3 (bei ≤ 4 Kindern) bzw. 1/2 (bei > 4)Art. 42
Eltern/Aszendenten (ohne Abkömmlinge)1/4 ✅ (nicht 1/3)Art. 43
Witwennießbrauch Ehegatte1/2 (neben Kindern), 2/3 (neben Eltern), sonst UniversalnießbrauchArt. 45

Praktisch bedeutet das eine erheblich größere Verfügungsfreiheit über dein Vermögen, als sie das Festland kennt — dort liegt der Pflichtteil der Kinder bei 2/3. Wer also frei über einen größeren Teil seiner Immobilie verfügen will, ist auf Mallorca strukturell im Vorteil.


Definición / *diffinitio* — die mallorquinische Besonderheit ✅#

Hierbei handelt es sich um ein einzigartiges Gestaltungsinstrument (Art. 50/51 Compilación, jetzt i. d. F. Ley 8/2022). Das Prinzip: Ein Abkömmling verzichtet noch zu Lebzeiten der Eltern auf seine späteren Erb- und Pflichtteilsansprüche — und zwar im Hinblick auf eine Schenkung. Vereinfacht ist es also ein Pflichtteilsverzicht im Tausch gegen eine Vorausschenkung. Auf dem Festland scheitert genau das am Verbot von Verträgen über künftige Erbschaften und ist damit untersagt; auf Mallorca dagegen ist es zulässig und gängige Praxis.

  • Für Ausländer relevant: 🟡 Nach dem TSJIB-Urteil 1/2021 können auch in Mallorca **wohnhafte

Ausländer** (mit gewöhnlichem Aufenthalt auf der Insel) eine definición abschließen — selbst ohne vecindad civil. Für viele DACH-Käufer mit Lebensmittelpunkt auf Mallorca ist das die entscheidende Tür.

  • Steuerlich wird der Vorgang wie ein mortis-causa-analoger Erwerb behandelt. Daraus folgt: Es

greift die ISD-Bonifikation (siehe unten), und beim Übertragenden fällt keine IRPF-„plusvalía del muerto" an. In Summe eine der stärksten Nachfolge-Gestaltungen, die Mallorca zu bieten hat.

Donación universal de bienes presentes y futuros ✅#

Dies ist die universelle Schenkung mit Erbeinsetzung zu Lebzeiten (der Begünstigte wird zum heredero contractual). Gegenwartsgüter gehen sofort über, frühere Testamente werden dadurch widerrufen, und die Verfügung ist unwiderruflich. Eingesetzt wird sie typischerweise, um Unternehmen oder Immobilien schon zu Lebzeiten geordnet weiterzugeben (Art. 8–13 Compilación, jetzt Ley 8/2022).


Testament und EU-Erbrechtsverordnung#

  • Testament: Standard ist das testamento abierto vor dem Notar. Inhaltlich richtet es sich nach

der Compilación, formal nach dem CC.

  • EU-Erbrechtsverordnung (VO 650/2012, „Brüssel IV"): Im Grundsatz gilt das Recht des

gewöhnlichen Aufenthalts (Art. 21). Über eine Rechtswahl (professio iuris, Art. 22) lässt sich stattdessen das Heimatrecht zur Anwendung bringen. Die Grundbuchumschreibung wird zusätzlich durch das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) erleichtert. Unser klarer Rat an deutsche Eigentümer: Die Rechtswahl nicht dem Zufall überlassen, sondern bewusst treffen.


Steuer: Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones (ISD) Balearen ✅#

Erbschaft — Bonifikation bis 100 % (Decreto-ley 4/2023) ✅#

Seit dem 18.07.2023 gilt eine 100 % Bonifikation der ISD für Gruppe I & II — also Kinder jeden Alters, Ehegatten und Eltern. Im Ergebnis ist die Vererbung an Kinder oder Ehegatten damit faktisch steuerfrei. Für Gruppe III (Geschwister, Onkel/Tanten, Neffen) liegt der Abschlag bei 50 %, sofern der Erblasser keine Abkömmlinge hatte, sonst bei 25 %. Wichtig: Die Erklärungspflicht bleibt bestehen — über die ATIB mit Modelo 650/660, Frist 6 Monate, plus mögliche Verlängerung um weitere 6 Monate.

Schenkung vs. Erbschaft vs. Sukzessionspakt#

Reine SchenkungErbschaftSukzessionspakt (definición/donación universal)
ISD Gruppe I/II🟡 hohe Bonifikation (Reform 2024/25)100 %100 %
IRPF Wertzuwachs Übertragendersteuerpflichtigentfälltentfällt („plusvalía del muerto")

Die Konsequenz für dich: Wenn eine Immobilie stark im Wert gestiegen ist, schlägt der Sukzessionspakt die reine Schenkung steuerlich häufig deutlich. Eine Einschränkung gibt es trotzdem — die kommunale Plusvalía municipal kann dennoch anfallen.

Doppelbesteuerung (Erbschaft)#

🟡 Zwischen Deutschland und Spanien sowie zwischen den USA und Spanien existiert kein eigenes Erbschaftsteuer-DBA. Es bleibt also ein Doppelbesteuerungsrisiko, das sich über §21 ErbStG (DE) bzw. über Form 706-CE/Schedule P (US) abmildern lässt. Die Einzelheiten dazu findest du in Kap. 14.


❓ FAQ#

Wie hoch ist der Pflichtteil auf Mallorca? Für Kinder beträgt er 1/3 (bei bis zu 4 Kindern) bzw. 1/2 (ab 5), für Eltern 1/4. Das ist klar weniger als auf dem spanischen Festland, wo 2/3 gelten.

Zahlen Kinder Erbschaftsteuer auf eine Mallorca-Immobilie? Seit 2023 greift eine 100 %-Bonifikation für Kinder, Ehegatten und Eltern — im Ergebnis fällt keine ISD an. Die Erklärung über Modelo 650/660 muss aber dennoch abgegeben werden.


Quellen (Auswahl)#

  • Compilación DLeg 79/1990 (BOIB-i-1990-90001), Art. 42/43/45/50/51 · Ley 7/2017 · Ley 8/2022
  • Decreto-ley 4/2023 (ISD-Bonifikation) · VO (EU) 650/2012 · TSJIB 1/2021
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