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24 · Woher unsere Angaben stammen — und wie verlässlich sie sind

*Damit du als Käufer einordnen kannst, worauf du dich hier stützen kannst: Dieses Kapitel legt offen, wie das Glossar zustande kam, welchen Quellen wir vertrauen, wo wir gegengeprüft haben — und welche Fragen wir bewusst noch nicht abschließend beantworten.*


Wie wir gearbeitet haben#

Unser Anspruch als unabhängige Käuferberatung ist simpel: Du sollst dich auf jede Zahl, jeden Paragrafen und jeden Fachbegriff verlassen können — oder genau wissen, wann das (noch) nicht der Fall ist. Dahinter steckt ein dreistufiges Vorgehen.

1. Recherche in der Breite und in die Tiefe. Wir haben rund 20 parallele Recherche-Stränge über sämtliche Themenfelder laufen lassen, die für den Kauf auf Mallorca relevant sind — vom eigentlichen Kaufprozess über Steuern, Legalität und ETV bis zu Erbrecht, nationalen Sonderfällen, Banking, Relocation, Auto/Alltag und den klassischen Fallstricken. 2. Bewusst gegen den Strich geprüft (adversariale Verifikation). Quellen widersprechen sich häufiger, als man denkt — selbst anwaltliche Webseiten liegen mitunter daneben. Überall dort, wo sich Angaben nicht deckten, haben zwei eigene Verifikations-Stränge die strittigen Punkte direkt an den Primärquellen abgeglichen: am Gesetzestext (BOE/BOIB), an amtlichen Stellen (ATIB/AEAT/DGT) und an Gerichtsurteilen (CENDOJ/TC). 3. Keine Vermutungen als Fakten. Was sich nicht sauber belegen ließ, haben wir nicht ausgeschmückt, sondern offen als 🔴 ungeklärt stehen lassen. Geraten wird hier nichts.

Was die Marker bedeuten#

Jede Aussage trägt eine Einordnung, wie belastbar sie ist:

  • belegt — durch eine Primärquelle abgesichert (Gesetz, amtliche Stelle oder Urteil).
  • 🟡 konsolidiert — mehrere unabhängige Fachquellen stimmen überein.
  • 🔴 ungeklärt — bevor du dich darauf verlässt, prüfe die Primärquelle.

Für dich als Käufer heißt das konkret: Bei 🔴-Punkten solltest du nichts auf eigene Faust entscheiden, sondern den Stand vor Vertragsschritten verbindlich klären lassen.

Eine technische Hürde, die du kennen solltest#

Viele amtliche Server — darunter BOE, BOIB, ATIB, AEAT, DGT, CENDOJ, aber auch idealista und diverse Kanzlei-Blogs — haben den automatischen Volltext-Abruf blockiert (HTTP 403). Deshalb haben wir Werte und Kennungen jeweils über mehrere übereinstimmende Quellen abgesichert, die den jeweiligen Primärtext zitieren. Das Ergebnis: Die BOE-/BOIB-IDs sowie die Gesetzes- und Urteilsnummern sind verifiziert. Bei einzelnen Artikelnummern empfehlen wir dir, sie für eine wirklich rechtssichere Zitierung einmal am konsolidierten Volltext gegenlesen zu lassen.


Die wichtigsten Primärquellen im Überblick#

Diese Rechtsgrundlagen bilden das Fundament des Glossars (Auswahl).

Steuer- und Zivilrecht der Balearen

  • DLeg 1/2014 IB (ITP/AJD): BOE-A-2014-6925 · DL 4/2023 · Ley 12/2023
  • Compilación DLeg 79/1990 IB (Erbrecht/alou): BOIB-i-1990-90001 · Ley 7/2017 · Ley 8/2022
  • Ley 11/2021 (valor de referencia): BOE-A-2021-11473
  • Decreto-ley 4/2023 (ISD-Bonifikation) · Ley 3/2024 (Maklerregister): BOE-A-2024-15575

Bau-, Bodenrecht und Tourismus

  • Ley 12/2017 (LUIB) · Ley 1/1991 (LEN) · Ley 22/1988 (Costas) · Ley 38/1999 (LOE) + Ley 20/2015
  • Decreto 145/1997 (cédula) · Decreto-ley 3/2024 (legalización extraordinaria)
  • Ley 8/2012 / Ley 6/2017 (Turismo) · Decreto-ley 4/2025 (ETV)

Steuern allgemein, Finanzierung, Mietrecht und Okupas

  • RDLeg 2/2004 (Haciendas Locales, IBI/IVTM) · RDL 26/2021 (Plusvalía) · Ley 11/2021 (Bargeld)
  • Ley 5/2019 (Hypotheken) · Ley 29/1994 (LAU) · Ley 12/2023 (Vivienda) · Ley Orgánica 1/2025 (okupas)

Nationale Sonderfälle, Fahrzeug und Relocation

  • Ley 8/1975 + RD 689/1978 (Military Permit) · Ley 31/1990 (Schweiz-Ausnahme)
  • RD 920/2017 (ITV) · Ley 5/2025 (Kfz-Versicherung) · RD 240/2007 (Certificado UE)

Rechtsprechung → die einschlägigen Urteile findest du gebündelt in Kapitel 23.


Was wir in den Nachprüf-Runden geklärt haben#

Manche Punkte waren erst nach mehreren Durchläufen sauber. Hier dokumentieren wir, was sich dabei bestätigt — und was sich korrigiert — hat.

✅ In der 2. Runde geklärt#

  • AJD-Artikel: der allgemeine Satz von 1,5 % steht in Art. 15, der ermäßigte Satz von 1,2 % in Art. 17, der erhöhte Satz von 2 % in Art. 17 bis.
  • Certificado UE: maßgeblich ist die Schwelle von 100 % IPREM ≈ 600 €/Monat (RD 240/2007); die kursierende Angabe „629 €/RD-ley 16/2025" war falsch.
  • ZBE Palma: in Betrieb seit 1.7.2025, überwacht durch 19 Kameras, Bußgeld 200 € (Ley 7/2021 + Ordenanza).
  • Calvià IBI bei 0,495 %; einschlägig ist STS 635/2014 (vicios ocultos — nicht „35/2014"); KV-Richtwerte über Mapfre/Caser.
  • Verjährung bei Bauverstößen: 8 Jahre (Art. 191 LUIB), nicht 6; das caducidad-Verfahren läuft über 1 Jahr.
  • legalización extraordinaria: prestación von 10/12,5/15 % auf den PEM; ein uso turístico ist grundbuchlich ausgeschlossen.

✅ In der 3. Runde geklärt#

  • Palma IBI 0,445 % — der niedrigste Satz unter den Großstädten; Palma Müllgebühr rund 209,72 €/Jahr; Calvià IBI 0,495 %.
  • ITP familia numerosa = 2 % (Grenze 350.000 €); die 5 % greifen demgegenüber bei VPO.
  • cédula-Maße: Raumhöhen 2,50 m / 2,20 m ✅, Mindestwohnfläche 36 m².
  • STS 538/2026 als das korrekte Bauträger-arras-Urteil bestätigt (nicht STS 178/2026); Grundlage der Nicht-Verjährung auf rústico ist Art. 196.2 a) LUIB.
  • ETV: die placa-Pflicht (Anexo 1) ist bestätigt ✅; beim IVA ändert sich nichts (der Wegfall der Befreiung kommt erst ~2028).

🔴 Weiterhin offen — hier braucht es noch die Primärquelle bzw. CENDOJ#

  • IVTM-Endbeträge für Palma/Calvià sowie der Calvià-Müll-Absolutbetrag (die Ordenanza-PDFs sind 403-gesperrt).
  • ECLI/Ponente zu STS 538/2026 sowie ROJ/ECLI zu STSJ IB 326/2021 (der Ponente Frigola Castillón ist bekannt, ROJ/ECLI fehlen) — über CENDOJ.
  • Die exakten Artikelnummern im DLeg 1/2014 (familia numerosa Art. 10 vs. 12; VPO-Ermäßigung).
  • retranqueos/Höhen auf rústico; bei der cédula die Frage des „6 m²-Zimmers" (belegt ist bislang nur ≥ 1 Zimmer mit 8 m²).
  • Anfechtung des valor de referencia: die Anforderungen an das Gutachten (TS rec. 8442/2024 ist anhängig).

Hinweis zur Veröffentlichung (SEO)#

Falls dieses Glossar online ausgespielt wird, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Jedes Kapitel als eigene Seite mit eigener URL publizieren (die Pillar-Seite ist dieser Index), die interne Verlinkung dabei erhalten.
  • Das Markup um DefinedTermSet- und FAQPage-Schema.org ergänzen (die FAQ-Blöcke liegen je Kapitel bereits vorbereitet vor).
  • Zweisprachige Keywords — deutscher und spanischer Begriff — in den H2/H3-Überschriften belassen.
  • Aus Inseraten gezielt per #anchor auf einzelne Begriffe verlinken.

Zum Schluss: Dieses Glossar ist ein lebendes Dokument; der Inhaltsstand ist 2025/2026. Es ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung — zieh im Einzelfall Anwalt, Steuerberater und Architekt hinzu.
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